Der Landkreis mit seiner Gesamtfläche von 126.600ha hat ca. 1,3% seiner Gesamtfläche im Entwurf des RROP als Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen. Genau sin es 1.626ha. Bei Anwendung des §35 BauGB in Verbindung mit dem Bundesverwaltungsgerichtes und dem OVG Lüneburg reicht aber eine Fläche von 0,21% aus, um der Windenergie substanziellen Raum zu geben, wenn man diese über F-Plan oder RROP steuern will.
Der Landkreis plant somit mit dem 6,2 fachen dessen was nötig ist. Erforderlich wären danach nur 262ha. Die politischen Vorgaben und Wünsche sind im zur Zeit gültigen LROP nicht festgeschrieben. Es gibt keine Vorgaben.
Im Bereich der Stadt Northeim sind allein 548ha ausgewiesen. Das ist ein Gesamtanteil von 34%!!! Der noch gültige damals von Herrn Bürgermeister Rabe aufgestellte F-Plan weist nur eine Vorrangfläche von 298ha aus.
Wenn die Stadt Northeim selbst über F-Plan steuern würde, wie vom Rat beschlossen aber von der Verwaltung nicht umgesetzt, bräuchte die Stadt Northeim statt 548ha nur 29ha ( 0,21%) im RROP.
Dies wäre genau die Fläche, die im Bereich von Hohnstedt in der Nachbarschaft von Alshausen geplant ist.
Mit geplanter Fläche von 548ha sind dies 3,8% der Gesamtfläche von Northeim (14500ha).
Da der Gesetzgeber und die Rechtsprechung nur 0,21% der Stadtfläche fordern, ist dies das 18 fache.
Unglaublich!!!
Im Bereich der Stadt Northeim müssten danach nicht 548ha sondern nur 29 ha ausgewiesen werden.